Neben der monatlichen Finanzleasingrate sowie eventuell gewählter Service- und Logistikprodukte (beispielsweise Wartung & Verschleiß, Versicherung, Haustürlieferung oder Händlerabholung) werden durch die Zulassung des Neufahrzeug für die Leasingdauer auf die Allane SE oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen zudem zwingend der Zulassungsservice sowie Kfz-Steuer und bei Gewerbekunden GEZ-Gebühren an den Leasingnehmer weiterbelastet. Der Kunde trägt die mit der Nutzung unmittelbar im Zusammenhang stehenden Kosten zzgl. MwSt. (die Kfz-Steuer, Rundfunkbeitrag bei Gewerbekunden) während der Vertragslaufzeit. Die Kfz-Steuer und der Rundfunkbeitrag werden mit der monatlichen Finanzleasingrate abgerechnet.
Bei der aufgeführten Kfz-Steuer handelt es sich um eine Abschlagszahlung, wobei die Abrechnung durch Gegenüberstellung der tatsächlich verauslagten Kfz-Steuerbeträgen mit den geleisteten Vorauszahlungen am Ende der Leasinglaufzeit erfolgt. Hier werden mögliche Differenzen zwischen Abschlagszahlung und tatsächlichem Aufwand abgerechnet.