Ihre Schritte zum MAZDA CX-5 AD'VANTAGE
Häufige Fragen
Die Zulassung wird auf die Allane SE oder auf ein mit dieser verbundenes Unternehmen durchgeführt. Dabei übernehmen wir auch die Zulassung für Sie. Damit sind Sie Fahrer des Fahrzeugs, allerdings nicht Halter und wir übernehmen als Halter alle haltertypischen Aufgaben für Sie. Darunter fällt das Strafzettel-Management oder die Regelung der Kfz-Steuer und bei Gewerbekunden der GEZ-Gebühren. Sofern eine UVV Pflicht beim Fahrzeug besteht, liegt diese ausschließlich in der Verantwortung des Leasingnehmers.
Wenn Sie sich für ein Angebot von Sixt Neuwagen mit Zulassung auf die Allane SE auf ein mit dieser verbundenes Unternehmen entscheiden, erhalten Sie automatisch ein Kennzeichen mit Ortskennung München, sowie dem ersten Buchstaben "O".
Die Zulassung des Fahrzeugs erfolgt durch die Allane SE oder auf ein mit dieser verbundenes Unternehmen. Der Leasingnehmer verpflichtet sich, falls kein Versicherungsprodukt gebucht wurde, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) seines Versicherers für die Zulassung auf die Allane SE oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen zur Verfügung zu stellen, das Fahrzeug mit abweichendem Halter (Regionalklasse München Land) zu versichern und nach Aufforderung durch Allane SE innerhalb von 14 Tagen einen Sicherungsschein über die bestehende Versicherung zu verschaffen. Im Beratungsgespräch werden Sie über die verschiedenen Optionen aufgeklärt.
Die Zulassung erfolgt durch unseren Zulassungsservice über Sixt Neuwagen. Der Zulassungsservice beinhalten die Abwicklung der Zulassung des Leasingobjekts auf die Allane SE oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen, den Kfz-Briefversand, die Archivierung der Zulassungsdokumente, sowie Erfüllung der mit der Zulassung verbundenen Nebentätigkeiten (Abwicklung Kfz-Steuer, Rundfunkbeitrag bei Gewerbekunden) rund um das Fahrzeug.
Kosten einmalig: 99,00 Euro Brutto.
Neben der monatlichen Finanzleasingrate sowie eventuell gewählter Service- und Logistikprodukte (beispielsweise Wartung & Verschleiß, Versicherung, Haustürlieferung oder Händlerabholung) werden durch die Zulassung des Neufahrzeug für die Leasingdauer auf die Allane SE oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen zudem zwingend der Zulassungsservice sowie Kfz-Steuer und bei Gewerbekunden GEZ-Gebühren an den Leasingnehmer weiterbelastet. Der Kunde trägt die mit der Nutzung unmittelbar im Zusammenhang stehenden Kosten zzgl. MwSt. (die Kfz-Steuer, Rundfunkbeitrag bei Gewerbekunden) während der Vertragslaufzeit. Die Kfz-Steuer und der Rundfunkbeitrag werden mit der monatlichen Finanzleasingrate abgerechnet.
Bei der aufgeführten Kfz-Steuer handelt es sich um eine Abschlagszahlung, wobei die Abrechnung durch Gegenüberstellung der tatsächlich verauslagten Kfz-Steuerbeträgen mit den geleisteten Vorauszahlungen am Ende der Leasinglaufzeit erfolgt. Hier werden mögliche Differenzen zwischen Abschlagszahlung und tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Aufgrund von möglichen Schwankungen in den Produktionsketten können wir keine Garantie auf die Lieferzeiten geben. Aktuell wird für Ihr Fahrzeug der Lieferzeitraum von 4 - 5 Monaten kommuniziert, diese Angabe ist jedoch ohne Gewähr. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass Ihr Leasingberater Ihnen zwar aktuelle Informationen geben kann, jedoch auch keine Garantie von den Herstellern einholen kann.
Relevante Informationen
¹ Das Vario-Leasing Angebot stellt die Allane SE (Dr.-Carl-von-Linde-Str. 2-4, 82049 Pullach) als Leasinggeber zur Verfügung. Alle Angebote als Vario-Leasing-Rate, sofern nicht anders gekennzeichnet, mit 0% Anzahlung, exklusive Überführungskosten, zusätzliche Einmalkosten möglich und inkl. MwSt. zu einer Laufzeit von 48 Monaten und einer Laufleistung von 10.000 km/Jahr. Preisermäßigungen beziehen sich auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage seit Aktionsstart.
Kraftstoffverbrauch kombiniert (l/100 km) nach Richtlinie 80/1268/EWG und CO2-Emission kombiniert (g/km). Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobiltreuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
Bitte beachten Sie, dass die Treueprämien bei Sonderaktionen oder sofort verfügbaren Neufahrzeugen nicht immer garantiert werden können.
Information über Kraftstoffverbrauch, CO2-Emission und Stromverbrauch i.S.d. Pkw-EnVKV. Diese Fahrzeuge sind bereits nach dem neuen WLTP-Zyklus homologiert. Aus Gründen der Vergleichbarkeit sind Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte als NEFZ-Werte angegeben, die nach der Durchführungsverordnung (EU) 1153/2017 ermittelt wurden. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffs bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Kraftstoffverbrauch, CO2-Emission und Stromverbrauch eines Fahrzeugs hängt nicht nur von der Effizienz des Fahrzeugs ab, sondern von verschiedenen Faktoren wie individuelle Fahrweise, Geschwindigkeit, Streckenprofil, Zuladung, Umgebungstemperatur sowie Nutzung elektrischer Verbraucher (z. B. Heizung/Klimaanlage, Sitzheizung), und kann unter Alltagsbedingungen variieren. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Mazda Verkaufsstellen, bei der Mazda Motors (Deutschland) GmbH und bei der DAT unentgeltlich erhältlich ist.
CO2-Effizienz, auf der Grundlage der gemessenen CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs ermittelt.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.